Fruchtsaft und Nektar
Fruchtsaft - Nektar - Fruchtsaftgetränk: Wo liegen die Unterschiede?
Fruchtsaft
besteht aus 100 % Frucht. Er darf keine
Farb- und Konservierungsstoffe enthalten. Allerdings dürfen 15
g Zucker pro Liter zugefügt werden. Wird mehr Zucker
zugesetzt, muss "gezuckert" auf dem Etikett stehen.
Fruchtsaft wird meist aus Konzentrat hergestellt. Das heißt,
aus der Frucht wird zunächst eine hoch konzentrierte Masse
gewonnen, die vor dem Abfüllen mit Wasser verdünnt
wird.
Säfte, die die Bezeichnung "naturrein" tragen, dürfen
nicht aus Konzentrat hergestellt werden. Sie heißen deshalb
auch "Direktsaft".
Fruchtnektar
enthält nur 25-50 % Frucht, je
nach Fruchtart. Bis zu 20 % Zucker darf zugesetzt werden. Oft
werden auch Vitamine zugesetzt.
Fruchtsaftgetränke
haben Fruchtanteil von 30 % Fruchtsaft bei Kernobstsaft oder
Traubensaft, von mindestens 6 % bei Zitrussaft und von mindestens
10 % bei anderen Früchten. Der Zuckeranteil von
Fruchtsaftgetränken ist wesentlich höher als bei
Fruchtsäften und Nektaren.
Limonaden
enthalten hauptsächlich Zucker und
Wasser, dazu meist Aroma- und Farbstoffe. Der Fruchtanteil liegt
zwischen 3 % und 15 %.
Brausen
beinhalten keinen Fruchtsaftanteil. Bei
Brausen handelt es sich um kohlensäurehaltige
Erfrischungsgetränke, die künstliche Essenzen, Farb- und
Süßstoffe enthalten.
Die idealen Durstlöscher sind Mineralwasser, Tee oder Saftschorle aus 100 % Fruchtsaft und Wasser (Leitungswasser oder Mineralwasser). Nektar kann als zusätzliches Getränk (zusätzlich zu den 1,5 - 2 Litern Wasser, Tee oder Saftschorle!) angesehen werden. Fruchtsaftgetränke, Limonaden und Brausen sind keine geeigneten Getränke.
Autor: Qualimedic.de
Letzte Änderung am: 17.09.2007

