Rezeptfreie Arzneimittel zur Selbstmedikation

Zu den OTC-Produkten zählen Medikamente, die apothekenpflichtig und nicht verschreibungspflichtig sind.
Der Begriff OTC steht im Englischen für „Over The Counter“, auf Deutsch heißt das wörtlich übersetzt: über den Ladentisch.
Für den Kauf in der Apotheke wird kein Rezept benötigt.
Jedes zweite Arzneimittel, das in Apotheken abgegeben wird, zählt dazu.
Somit sind diese Produkte ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung.
Mit OTC-Produkten leichte Erkrankungen selbst behandeln
Nicht jeder, der eine Erkältung, Verdauungsbeschwerden oder Kopfschmerzen hat, geht damit sofort zum Arzt. Bei leichten Erkrankungen können sich Betroffene eigenverantwortlich mit OTC-Produkten behandeln. Diese Medikamente sind bei sachgerechter Anwendung gut verträglich. Bei der Selbstmedikation stehen deshalb nur solche Arzneien zur Verfügung, die gesetzlich zugelassen oder registriert sind. Ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität sind amtlich bestätigt. Die Einnahme unterliegt deshalb nicht zwangsläufig der Kontrolle des Arztes. Darüber hinaus finden OTC-Arzneimittel bei der Prävention und der Nachsorge Anwendung. Ergänzend kommen sie bei der Therapie von schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen zum Einsatz.
Welche Wirkstoffe zählen dazu?
Die Bandbreite an rezeptfreien Arzneimitteln ist groß. Unter anderem zählen homöopathische, pflanzliche und chemisch-synthetisch hergestellte Mittel dazu. Nicht immer lassen sich diese OTC-Arzneimittel von anderen freiverkäuflichen Produkten unterscheiden, die ebenfalls zur Vorbeugung von Krankheiten angeboten werden. Oft sehen Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten oder Kosmetika, die nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen, rezeptfreien Arzneimitteln sehr ähnlich. Wer sicher gehen möchte, lässt sich dazu in der Apotheke beraten.
Beispiele für chemische Wirkstoffe in OTC-Produkten sind:
- Ibuprofen, Acetylsalicylsäure (gegen Kopfschmerzen und Entzündungen)
- Macrogol 3350 (Abführung)
- Cineol (bei entzündlichen Atemwegserkrankungen, wie Bronchitis und Nasennebenhöhlenentzündung)
- Dexpanthenol (Wundheilung, Schleimhautschutz)
- Hydrotalcid (gegen Sodbrennen)
- Bifonacol (gegen Hautpilzerkrankungen)
Beispiele für pflanzliche Wirkstoffe in OTC-Arzneimitteln, auch Phytopharmaka genannt:
- Rosskastanien-Extrakt (bei Venenproblemen)
- Artischocken-Extrakt (bei Verdauungsbeschwerden, cholesterinsenkend, leberschützend)
- Kapland Pelargonie (bei akuter Bronchitis)
- Kamillenextrakt (Entzündungen im Mund und Magen-Darm-Bereich)
- Baldrian- und Johanniskraut-Extrakt (zur Beruhigung und Lösung von Anspannungen)
Zahlt die Kasse OTC-Arzneimittel?
Seit 2004 werden OTC-Produkte nur noch in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies ist etwa bei Kindern, Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen oder Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen der Fall. Mit der Einführung des Versorgungsstrukturgesetzes 2012 haben die Krankenkassen außerdem die Möglichkeit erhalten, ihren Versicherten individuelle Zusatzleistungen anzubieten. In den sogenannten Satzungsleistungen kann unter anderem auch die Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufgeführt sein. Voraussetzung für die Kostenübernahme der rezeptfreien Medikamente ist die Verordnung vom Arzt auf einem Grünen Rezept oder Privatrezept. Je nachdem welche Leistung die Krankenkasse erbringt, ist es möglich, dass diese für die Kosten ganz oder teilweise aufkommt.
Rezeptfreie Mittel: Hoch wirksam und zuverlässig
Im Vergleich zu den verschreibungspflichtigen sind rezeptfreie Arzneimittel keinesfalls weniger wirksam. Sie sind vor allem deshalb ohne Rezept zu erhalten, weil die zuständigen Behörden sie als gut verträglich und sicher bewertet haben. Trotz erwiesener Zuverlässigkeit sollte die Wirkung dieser Medikamente nicht unterschätzt werden. Ein verantwortungsvoller Umgang ist mit jeder Arznei geboten – ganz gleich, ob es sich dabei um ein verschreibungspflichtiges oder rezeptfreies Mittel handelt. Vor der Einnahme ist die ärztliche Empfehlung oder Beratung in der Apotheke sinnvoll, um mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneien zu vermeiden. Es ist beispielsweise möglich, dass regelmäßig und täglich angewendete Kopfschmerzmittel nach längerer Einnahmedauer selbst Kopfschmerzen verursachen. Eingenommene Präparate aus Johanniskraut können die Wirkung von anderen verschriebenen Medikamenten beeinflussen wie beispielsweise Omeprazol (hilft gegen Magenübersäuerung). Um solche Wirkungen aufzuklären und zu vermeiden, ist die Beratung durch Arzt und Apotheker wichtig. Damit die Beratung und Empfehlung von rezeptfreien Medikamenten zwischen Arzt, Patient und Apotheker leichter fällt, haben unter anderem der Deutsche Apothekerverband, der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller und der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie 2004 das Grüne Rezept eingeführt.
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