Kennen Sie das Grüne Rezept?

Auf dem Grünen Rezept hält der Arzt seine Therapieempfehlung für den Patienten fest. Dabei handelt es sich immer um erprobte, aber meist sehr nebenwirkungsarme OTC-Präparate aus der Apotheke. (Foto: Tom Lück/Wikimedia Creative Commons lizenziert unter BY-SA-3.0)
Eine repräsentative Umfrage des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (Deutscher Gesundheitsmonitor des BAH, 2014) ergab, dass aus 1000 Befragten über die Hälfte das Grüne Rezept kennen und es auch schon selbst vom Arzt erhalten haben. Neun von zehn lösten es anschließend in der Apotheke vor Ort ein. Es ist also gut möglich, dass Sie solch ein Rezept schon einmal selbst in den Händen hielten und das darauf empfohlene Medikament in der Apotheke kauften.
Was ist das Grüne Rezept?
Sollten Sie zu denjenigen zählen, die vom Grünen Rezept noch nichts gehört haben, sind Sie keinesfalls allein. Vielen Patienten und auch einigen Ärzten ist die Verordnung eines rezeptfreien Medikamentes über das Grüne Rezept nicht bekannt. Es gleicht vom Aufbau her dem normalen, rosafarbenen Kassenrezept. Alle wichtigen Informationen zum empfohlenen Medikament sind vermerkt, wie Name des Präparates, Packungsgröße und Anwendungsform. Mit diesen Angaben stellt der Arzt sicher, dass ein bestimmtes Präparat oder ein bestimmter Wirkstoff für die Behandlung notwendig und zweckmäßig ist. Darüber hinaus kann der Apotheker noch einmal gezielt zum Präparat beraten. Somit sichert sich der Patient doppelt ab, für eine Erkrankung das richtige Mittel in der richtigen Dosierung zu erhalten.
Wer trägt die Kosten?
In der Regel muss der Patient die Kosten für das verordnete Medikament auf dem Grünen Rezept selbst zahlen. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen, die genauer unter Medikamente auf Rezept und den Satzungsleistungen der Krankenkassen aufgeführt werden. Im Vergleich zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (RX-Produkten) sind nicht verschreibungspflichtige (OTC-Produkte) deutlich günstiger. Während der Durchschnittspreis für ein in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnetes, verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Jahr 2014 rund 58 Euro betrug, lag der Durchschnittspreis für ein in der GKV verordnetes OTC-Arzneimittel lediglich bei 10 Euro (Quelle: IMS Health 2014).
Tipps Grünes Rezept:
- Fragen Sie Ihren Arzt nach nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, die die Behandlung sinnvoll unterstützen können. Bitten Sie darum, diese Empfehlung auf einem Grünen Rezept auszustellen.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese in den Satzungsleistungen eine Möglichkeit aufführt, rezeptfreie Arzneimittel zu erstatten. Wenn ja, dann erfragen Sie, welche Medikamente darunter fallen und in welcher Höhe Kosten übernommen werden können.
- Heben Sie alle Grünen Rezepte und Kaufquittungen aus der Apotheke, die über das Jahr anfallen, auf. Diese können unter Umständen bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Bestmögliche Therapie durch Arztempfehlung
Selbst wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für rezeptfreie Medikamente nicht übernimmt, heißt das keinesfalls, dass diese Mittel nicht wirken oder anderweitige Nachteile haben. Sie sind ausgesprochen sicher, nebenwirkungsarm und lang erprobt. Ärzte und Ärztinnen sind vom hohen Nutzen vieler rezeptfreier Arzneimittel überzeugt. Das Grüne Rezept ist für sie eine Möglichkeit, ihren Patienten die bestmögliche Therapie zu bieten und ein schonendes und wirksames Mittel zu verordnen. Auch wenn Sie dieser Empfehlung nicht nachkommen müssen, ist es ratsam für eine rasche Genesung Ihrem Arzt in dieser Hinsicht zu vertrauen.
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